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Solarpaket 1: Neues Gesetz für Balkonkraftwerke 2024

Andreas König
Solarpaket 1: Neues Gesetz für Balkonkraftwerke 2024

Weniger Bürokratie, mehr Möglichkeiten, Strom und CO2 zu sparen – so lässt sich der kürzlich im Rahmen des Solarpakets I diskutierte Gesetzesentwurf zusammenfassen.

Update Solarpaket 1 26.04.2024: Bundesrat und Bundestag geben grünes Licht

Lange haben wir gewartet, nun ist es endlich passiert: Das Solarpaket 1 wurde verabschiedet. Bundestag und Bundesrat gaben am Freitag, dem 26.04.2024, grünes Licht für das Gesetzespaket.
Welche Erleichterungen das Solarpaket 1 mit sich bringt und ab wann diese gelten, lest ihr im Folgenden.

Solarpaket 1: Ab wann gelten die Gesetzesänderungen

Wann die Änderungen rechtskräftig gelten, ist, Stand jetzt, nicht klar. Updates hierzu findest du in diesem Artikel oder über unseren Newsletter.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Anhebung der Einspeisung auf 800 Watt: Die Einspeiseleistung für Steckersolargeräte erhöht sich von 600 auf 800 Watt. Das hilft dir, mehr Strom zu erzeugen und effizienter zu sparen.
  • Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber: Bisher musstest du dein Balkonkraftwerk sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister anmelden. Sobald das Solarpaket rechtskräftig ist, entfällt ersteres.
  • Duldung rückwärts drehender Stromzähler: Durch das Solarpaket 1 werden vorübergehend auch ältere, rückwärts drehende Stromzähler geduldet und müssen nicht vor Inbetriebnahme getauscht werden. Das vereinfacht die Installation für den Nutzer deutlich.

Was trotz Solarpaket 1 noch fehlt

Das Solarpaket 1 ist nur die halbe Miete auf dem Weg zu einer dezentraleren Stromversorgung durch private Photovoltaikanlagen. Nach wie vor offen ist eine Aufnahme des Balkonkraftwerks in die sogenannten „privilegierten Maßnahmen“.

Das würde es vor allem für Mieter und Wohnungseigentümer viel einfacher machen, Balkonkraftwerke zu betreiben, ohne dass die Hausgemeinschaft diese blockieren kann. So könnte wirklich jeder ganz unkompliziert ein Stück zur Energiewende beitragen.

Update Solarpaket 1 (19.01.2024): Solarpaket 1 verzögert sich weiter

Nachdem die im Solarpaket 1 beschriebenen Gesetzesänderungen des EEG bereits im Dezember ausgeblieben waren, ist nun klar, dass es auch im Januar keine Änderungen geben wird.

Gemäß Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums steht der Beschluss des Solarpaket 1 wohl erst am 22. März auf der Tagesordnung des Bundestags.

Mögliche Erleichterungen wie die Anhebung auf 800 Watt und eine vereinfachte Anmeldung von Balkonkraftwerken kommen damit frühstens im zweiten Quartal des Jahres.

Update Solarpaket 1 (15.12.2023): Keine Balkonkraftwerk-Gesetzesänderung zum 01.01.24

Anders als erwartet, treten die im Solarpaket 1 enthaltenen Erleichterungen bei Balkonkraftwerken nicht zum 1. Januar 2024 in Kraft. In der Bundestagssitzung vom 15.12.23 wurden lediglich kleinere Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die in erster Linie Windkraftanlagen betreffen.

Das bedeutet, die für Balkonkraftwerk-Betreiber:innen relevanten Änderungen wie etwa die Aufhebung der 600-Watt-Grenze oder Duldung rückwärts drehender Stromzähler greifen nicht zum 01.01.24.

Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die ausstehenden Regelungen des Pakets sollen zeitnah verabschiedet werden. Ein konkreter Zeitpunkt allerdings steht noch nicht fest. Wir halten euch in unserem Yuma-Magazin auf dem Laufenden.

Empfehlungen des VDE für Balkonkraftwerke

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.) hatte bereits im Januar 2023 in einer Pressemitteilung für einfachere Regeln rund um Stecker-Solargeräte plädiert.

Die wesentlichen Vorschläge des VDE damals:

  • Einführung einer Bagatellgrenze bis zu 800 W
  • Jeder Stromzähler soll für die Nutzung von Balkonkraftwerken erlaubt sein
  • Einfachere Anmeldung
  • Duldung des Schukosteckers bis 800 W

„Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen (= Balkonkraftwerke) in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, ließ sich der VDE-Vorstandsvorsitzende Ansgar Hinz in der Pressemitteilung des Verbands zitieren.


Und tatsächlich: Viele der VDE-Forderungen greift der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ auf, der im Rahmen des Solarpakets 1 Ende Juli veröffentlicht wurde. In einer Kabinettssitzung Mitte August hat die Bundesregierung das Solarpaket nun beschlossen. Jetzt wird der Gesetzesentwurf in den kommenden Wochen im Bundestag diskutiert. Die Regelungen sollen zur Jahreswende in Kraft treten.

Darüber hinaus wird auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geplante Photovoltaik-Strategie der Verbreitung von Mini-Solaranlagen einen weiteren Schub geben. Gesetze, Strategien, Positionspapiere – klingt alles kompliziert? Wir erklären Euch in diesem Beitrag alles, was ihr zum Gesetzesentwurf für Balkonkraftwerke wissen müsst.

Was steht im Solarpaket 1

Auch in der Politik scheint sich immer mehr die Erkenntnis durchzusetzen, dass Balkonkraftwerke eine einfache Möglichkeit für nahezu alle Bürger:innen bieten, Teil der Energiewende zu werden. Derzeit sind etwa 250.000 Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb. Geht es nach der Bundesregierung, dürfen es künftig Jahr für Jahr deutlich mehr Anlagen werden.

Die angestrebten gesetzlichen Regelungen des Solarpaket 1 zielen insbesondere auf fünf Verbesserungen ab:

  • Vereinfachung oder Abschaffung der Meldepflichten
  • Temporäre Akzeptanz von rückwärts laufenden Zählern
  • Zulassung von Schukosteckern als „Energiesteckvorrichtung“
  • Anhebung der Grenze für die vereinfachte Registrierung von 600 W auf
  • 800 W
  • Anlagenzusammenfassung


Vereinfachung oder Abschaffung der Meldepflichten von Balkonkraftwerken

Das Anmeldeverfahren soll deutlich erleichtert werden. Heute müssen Balkonkraftwerke noch relativ kompliziert beim Netzbetreiber und Marktstammregister angemeldet werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll eine einfache Meldung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur binnen eines Monats nach Inbetriebnahme ausreichen. Der Netzbetreiber hat anschließend vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob eventuell ein neuer Zähler (intelligentes Messsystem oder Zweirichtungszähler) im Haushalt eingebaut werden muss. Und das ist unter Punkt 2) schon der nächste Vorteil des Gesetzesentwurfs.


Temporäre Akzeptanz von rückwärts drehenden Zählern

Auch Haushalte mit alten Ferraris–Stromzählern dürfen sich ein Balkonkraftwerk zulegen, da diese vorübergehend geduldet werden. Diese elektromechanischen Stromzähler drehen ohne Rücklaufsperre rückwärts, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Das heißt: Die Stromrechnung könnte sich entsprechend erfreulich reduzieren. Es soll übrigens keine Verpflichtung bestehen, sich selbst beim Netzbetreiber zu melden. Die Initiative muss vom Netzbetreiber erfolgen.

Zulassung von Schukosteckern als „Energiesteckvorrichtung“

Damit wird die technische Installation noch leichter. Der zulässige Anschluss per gewöhnlichem Schukostecker ans Hausnetz soll ganz offiziell in die DIN-Produktnorm (DIN VDE V 0126-95) aufgenommen werden. Diese Thematik wird allerdings nicht rechtlich im Gesetz, sondern technisch in einer Norm geregelt. Die nötige Norm wird derzeit vom VDE und von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) überarbeitet.

Das Risiko eines Stromschlags scheint äußerst gering, wenn der Schukostecker mit einem Wechselrichter kombiniert ist, der über einen Netz- und Anlagenschutz verfügt. Das Stromschlag- oder Brandrisiko ist vergleichbar mit anderen Haushaltsgeräten minimal, wie auch die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz verdeutlicht. Der Anschluss über Mehrfachsteckdosen wird allerdings weiterhin nicht gestattet sein.

Anhebung der vereinfachten Registrierung von 600 auf 800 Watt

Mehr Leistung: Während es in anderen EU-Ländern bereits gestattet ist, 800 Watt mit einem Balkonkraftwerk ins Stromnetz einzuspeisen, gilt in Deutschland derzeit noch die 600 W Obergrenze für Balkonkraftwerke, die eigenständig in Betrieb genommen werden. Unter Hinzunahme einer Elektrofachkraft sind auch heute schon höhere Wattzahlen möglich.

Ab 2024 soll es jedenfalls auch in Deutschland erlaubt sein, 800–Watt–Anlagen eigenständig in Betrieb zu nehmen und entsprechende 800–W–Wechselrichter zu nutzen. Zudem soll man in Zukunft Solarmodule mit bis zu 2000 Watt Spitzenleistung betreiben dürfen, solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist. So kann selbst bei schwachen Lichtverhältnissen oder Wolken mehr Ertrag mit dem Balkonkraftwerk erzielt werden.

Anlagenzusammenfassung

Balkonkraftwerke sollen künftig nicht mehr mit einer großen PV-Anlage zusammen betrachtet, sondern einzeln berechnet werden.

Was steht nicht im Solarpaket 1

Darüber hinaus befasst sich ein weiterer Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums derzeit mit der Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bislang haben Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen keinen Anspruch, steckerfertige Photovoltaik-Anlagen eigenständig zu installieren und sind von der Zustimmung ihres Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft abhängig.

In der Vergangenheit gab es dazu uneinheitliche Rechtsprechung. Das neue Gesetz soll die Ansprüche und Rechte von Mieter:innen und Eigentümer:innen klarer regeln, damit noch mehr Menschen von Balkonkraftwerken profitieren und Teil der Energiewende sein können. Dafür sollen Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgenommen werden.

Das Gesetz soll erst 2024 kommen. Jetzt starten oder warten?

Nach heutigem Stand rechnen Expert:innen damit, dass das Gesetz im Jahr 2024 kommen wird. Viele Verbraucher:innen fragen sich jetzt, ob sie mit der Anschaffung einer Mini-Solaranlage besser noch warten sollten, um von den neuen gesetzlichen Regelungen und insbesondere von der höheren Einspeisemöglichkeit bis zu 800 Watt zu profitieren.

Unsere Meinung: Es lohnt sich definitiv schon jetzt, sich intensiv mit der Anschaffung eines Balkonkraftwerks zu beschäftigen. Sobald es angeschlossen ist, produziert es Strom – die Anschaffung der Anlage rechnet sich früher und durch Stromerzeugnis sowie CO2-Einsparungen werden die Umwelt bzw. die Stromnetze entlastet.

Für alle, die eigentlich lieber auf die Erlaubnis für eigenständige Inbetriebnahme von 800 Watt Wechselrichter warten wollen, hat Yuma die perfekte Lösung: Die Yuma-PRO-Reihe umfasst einen 800-Watt-Wechselrichter von Hoymiles, der auf 600 Watt drosselbar ist. Damit können Balkonkraftwerk-Fans jetzt starten – und sobald die neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft sind, auf 800 Watt erhöhen.

Und es gibt eine weitere gute und beruhigende Nachricht für alle Nutzer:innen, die bereits eine Balkon Solaranlage mit 600 Watt angeschlossen haben: Wenn Sie ein Balkonkraftwerk mit 800-W-Spitzenleistung in Verbindung mit einem 600-W-Wechselrichter betreiben, arbeitet ihre Anlage ohnehin hoch effizient. Denn Balkonkraftwerke arbeiten am besten, wenn sie zu 100 Prozent ausgelastet sind.

Fazit: Der Kauf eines Balkonkraftwerks wird noch attraktiver

Weniger Bürokratie, mehr Möglichkeiten, Strom und CO2 zu sparen – so lässt sich der kürzlich im Rahmen des Solarpakets I diskutierte Gesetzesentwurf zusammenfassen.

Fest steht jedenfalls: Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sowie die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung machen die Anschaffung einer Mini-Solaranlage noch attraktiver. So können noch mehr Menschen Teil der Energiewende werden und von selbst produziertem Strom profitieren.

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Andreas König

Als Content-Manager kümmert sich Andreas bei Yuma um Redaktionelles. Hier nutzt er seine Erfahrung aus dem technischen Vertrieb und diversen Redaktionen, um über News und Wissenswertes zur Photovoltaik zu informieren.